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FAQ
Häufige Fragen
Warten Sie nicht. Eine Anhörung hat kurze Fristen, oft drei Wochen oder weniger. Kontaktieren Sie uns sofort – wir prüfen die Grundlage, verfassen die Stellungnahme und prüfen, ob der Vollzug während des Verfahrens ausgesetzt werden kann.
Das Erstgespräch ist kostenlos. Danach erhalten Sie vor Beginn einen Festpreis für das gesamte Mandat, abhängig vom Umfang. In manchen Fallarten besteht Anspruch auf Beratungshilfe – das prüfen wir für Sie.
Nein – und kein seriöser Berater kann das. Die Entscheidung liegt bei den Migrationsbehörden. Was wir garantieren: einen gründlich und korrekt aufbereiteten Fall, fristgerecht eingereicht, mit allen relevanten Argumenten.
Ja. Wir beraten zu Anträgen im gesamten Schengen-Raum und kooperieren mit lokalen Anwälten, wenn Ihr Fall Vertretung vor nationalen Behörden oder Gerichten erfordert.
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Beschreiben Sie Ihren Fall kurz – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, um ein Gespräch zu vereinbaren, in Ihrer bevorzugten Sprache.
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