SCHENGENLINE PASSPORT VISA

Visum, Pass und Reisedokument

Visumarten

Welches Visum Sie brauchen, richtet sich nach dem Zweck und der Aufenthaltsdauer – nicht nach dem Land, aus dem Sie reisen. Seit dem 10. April 2026 werden Ein- und Ausreise im EU-Grenzsystem EES erfasst, und der Pass wird nicht mehr gestempelt.

  • Besuchsvisum (Typ C) Tourismus, Familien- und Freundesbesuche. Bis zu 90 Tage in jedem Zeitraum von 180 Tagen – im gesamten Schengen-Raum.
  • Geschäftsvisum (Typ C) Treffen, Konferenzen und Verhandlungen. Dieselbe 90/180-Regel. Es berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme; was als Arbeit gilt, bestimmt das Land, in dem Sie sich aufhalten.
  • Medizinische Behandlung (Typ C) Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Klinik im Schengen-Raum, mit Bestätigung der Behandlungsstelle.
  • Kurzer Studienaufenthalt (Typ C) Kurse und Aufenthalte bis zu 90 Tagen in 180. Längere Studien erfordern ein nationales Visum oder einen Aufenthaltstitel.
  • Flughafentransit (Typ A) nur für Staatsangehörige bestimmter Länder erforderlich, aufgeführt in Anhang IV des Visakodex – einzelne Staaten verlangen es von weiteren. Es gilt, solange Sie im Transitbereich bleiben. Verlassen Sie den Bereich, wechseln den Flughafen oder checken das Gepäck neu ein, brauchen Sie ein normales Schengen-Visum.
  • Nationales Visum (Typ D) wird nach nationalem Recht erteilt, nicht nach dem Visakodex, für Aufenthalte über 90 Tage in einem Land – Arbeit, Studium oder Familie. Die Regeln und das Verhältnis zum Aufenthaltstitel unterscheiden sich von Land zu Land. Das Visum erlaubt auch Reisen in die übrigen Schengen-Staaten für bis zu 90 Tage in 180.
  • Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit (LTV) wird ausnahmsweise erteilt und gilt in der Regel nur für den ausstellenden Staat. Es kann unter anderem aus humanitären Gründen erteilt werden, selbst wenn die üblichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ein Anspruch darauf besteht nach EU-Recht nicht.

Wurde Ihr Visum abgelehnt?

Eine Ablehnung des Schengen-Visums ergeht auf einem Standardformular, auf dem die Behörde den Ablehnungsgrund ankreuzt. Das Kreuz zeigt, was gefehlt hat – und worauf ein Rechtsbehelf antworten muss.

Fristen

  • Die Rechtsbehelfsfrist steht im Ablehnungsbescheid und richtet sich nach dem nationalen Recht des ablehnenden Staates. In mehreren Ländern beträgt sie weniger als einen Monat – drei Wochen in Norwegen und Schweden, vier Wochen in den Niederlanden, 30 Tage in Frankreich.

Das tun wir

  • Wir lesen die Ablehnungsgründe und klären, was tatsächlich gefehlt hat
  • Wir beschaffen und verfassen die Unterlagen, die jeden Punkt beantworten
  • Wir legen fristgerecht Rechtsbehelf ein und begleiten die Sache bis zum Ergebnis
Senden Sie uns die Ablehnung

Ich brauche einen Pass oder ein Reisedokument

Welches Dokument Ihnen zusteht, hängt von Ihrem Status ab – nicht von Ihrem Wunsch.

Fristen

  • Beantragen Sie rechtzeitig vor der Reise: die Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen.

Die Regeln

  • Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Ausländer sind zwei verschiedene Dokumente mit verschiedenen Voraussetzungen.

Das tun wir

  • Wir klären, welches Dokument Ihnen tatsächlich zusteht
  • Wir füllen den Antrag auf Reiseausweis für Ausländer oder Flüchtlinge aus
  • Wir haken nach, wenn der Antrag sich zieht oder abgelehnt wird
Ihren Fall senden

Dies sind allgemeine Informationen, keine Bewertung Ihres Falls. Regeln ändern sich und die Praxis unterscheidet sich je nach Land. Melden Sie sich, wir sehen uns Ihre Lage an.

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