Das Wichtigste ist, dass Sie uns Ihren Fall schildern.
Wir gehen den Fall durch und ermitteln, welche Nachweise nötig sind und wo sie zu beschaffen sind.
Wir verfügen außerdem über zahlreiche Berichte zu Ihrem Herkunftsland – zu den dortigen Verhältnissen, zu Kultur und religiösen Gebräuchen –, die Ihren Fall stützen können. Solche Berichte werden von Behörden und Gerichten in Europa herangezogen. Ihre Schilderung ist dann nicht nur eine Aussage, sondern eine Aussage mit Rückhalt in Berichten anerkannter europäischer Fachstellen wie EUAA und Landinfo.
Eine Ablehnung ist nicht das Ende, aber die Frist entscheidet. Sie läuft ab Zugang des Bescheids – nicht ab dem Verstehen. Auf eine Ablehnung folgen oft eine Ausreisefrist und eine Anhörung zur Ausweisung. Das sind zwei verschiedene Dinge mit je eigener Frist.
Ob der Titel tatsächlich erloschen ist, hängt von Land und Art des Titels ab. Die Fristen reichen von sechs Monaten bis zu mehreren Jahren. Eine verstrichene Frist bedeutet nicht automatisch, dass der Fall verloren ist. Kurze Besuche und Umstände außerhalb Ihrer Kontrolle können die Rechnung ändern.
In den meisten Ländern können Sie beantragen, den Titel zu behalten – der Antrag muss aber in der Regel vor der Ausreise gestellt werden. Ist die Frist bereits abgelaufen, ist der Fall nicht zwangsläufig verloren: die Behörde muss Sie vor der Entscheidung anhören, und die Entscheidung ist anfechtbar.
Ein Einreiseverbot verschließt nicht jede Tür. Es kann verkürzt, aufgehoben werden – und in manchen Fällen erhalten Sie dennoch ein Besuchsvisum.
Familiäre Bindungen, schwere Krankheit oder Todesfall in der engen Familie, eigene Behandlung, Gerichtstermine oder andere gewichtige praktische Gründe können einen solchen Antrag tragen. Automatisch geht das nicht – es muss beantragt, belegt und begründet werden.
Ihren Fall sendenDies sind allgemeine Informationen, keine Bewertung Ihres Falls. Regeln ändern sich und die Praxis unterscheidet sich je nach Land. Melden Sie sich, wir sehen uns Ihre Lage an.